Behandlungsmodalitäten

Die Kosten der Behandlung werden von der Krankenkassen-Grundversicherung (abzüglich Selbstbehalt) oder bei entsprechender Verfügung von der Invalidenversicherung (IV) übernommen.

Alle Termine werden geplant, so dass es kein volles Wartezimmer und keine Wartezeiten gibt. Wenn der vereinbarte Termin nicht wahrgenommen werden kann, sollte er unbedingt mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden (via Natel), damit wir ihn anderweitig vergeben können.